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Den Unterschied zwischen Extrakt, Tinktur und Tee sollte man kennen. Denn Extrakt, Tee und Tinktur unterscheiden sich je nach Zubereitungsmethode und Heilpflanze erheblich in der Konzentration und Wirkstärke. Dieser Beitrag soll euch eine kleine Hilfestellung geben, damit ihr pflanzliche Produkte miteinander vergleichen und die bestmögliche Produktauswahl treffen könnt.
Ein Extrakt wird durch eine flüssige Extraktion mit einem Lösungsmittel (z.B. Alkohol/Wasser) gewonnen. Je nachdem, wieviel Lösungsmittel im Endprodukt enthalten ist, spricht man von Flüssig-, Dick-, oder Trockenextrakt. Im industriellen Maßstab kann das Lösungsmittel nach der Extraktion abgedampft werden, wodurch sich die Inhaltsstoffe im Endprodukt anreichern. Generell gilt: je weniger Flüssigkeit im Endprodukt enthalten ist (also je mehr Flüssigkeit abgedampft wurde), desto konzentrierter ist das Produkt. Ein Trockenextrakt ist deshalb immer konzentrierter als ein Flüssigextrakt.
Eine Tinktur ist im Grunde ein Flüssigextrakt. Hier wird das Lösungsmittel (meist Alkohol) zusammen mit dem Pflanzenmaterial in einem großen Behältnis für 1 bis 2 Wochen angesetzt. Im Gegensatz zu Trockenextrakten, lässt sich eine Tinktur auch im Hausgebrauch selber herstellen.
Der Auszug der löslichen Wirkstoffe erfolgt im Hausgebrauch meist als Mazeration, bei welcher das Pflanzenmaterial mit dem verdünnten Alkohol mehrere Tage bis Wochen stehen gelassen wird. Im industriellen Maßstab erfolgt der Auszug dagegen meist als Perkolation. Dabei wird das Lösungsmittel in einem dafür geeigneten Gefäß durchlaufend auf das zerkleinerte Pflanzenmaterial getropft. Nach dem selben Phänomen funktioniert übrigens auch die Zubereitung eines Filterkaffees. Das Lösungsmittel fließt durch das Pflanzenmaterial und wird anschließend aufgefangen. Dieses Verfahren geht schneller und es werden größere Mengen der löslichen Wirkstoffe ausgezogen.
Das Drogen-Extrakt-Verhältnis, kurz DEV, beschreibt, wieviel pflanzliches Ausgangsmaterial für das letztendliche Produkt verwendet wurde. Dieses muss zumindest bei pflanzlichen Arzneimitteln immer angegeben werden, aber auch auf manchen Nahrungsergänzungsmitteln findet ihr diesen Wert. Mit diesem könnt ihr die tatsächliche Konzentration des Extraktes abschätzen. Hier ein paar Beispiele:
Das Drogen-Extrakt-Verhältnis (DEV) ist essentiell, um die Konzentration des Produktes zu beurteilen. Ohne das DEV können Produkte nicht seriös miteinander verglichen werden.
Tinkturen, die im Allgemeinen 1:5 oder 1:10 ansetzt sind (also 1 Teil Pflanzenmaterial und 5 bzw. 10 Teile verdünnter Alkohol) sind Verdünnungen des Pflanzenmaterials. Je höher der rechte Wert, desto mehr Lösungsmittel wurde für die 1 g Pflanzenmaterial verwendet, dementsprechend verdünnter ist das Produkt. Eine Tinktur 1:5 ist also stärker konzentriert, als eine Tinktur 1:10. Rechnet man sich hier die jeweilige Menge an Pflanzenmaterial aus – also die Konzentration, die in einer bestimmten Menge Tinktur steckt – muss man folglich die Ausgangsmenge dividieren.
Beispiel (hier rechnen wir mit Milligramm, weil dies die Unterschiede anschaulicher darstellt): In 30 Tropfen (das entspricht ca. 1 g, also 1000 mg) Tinktur (angesetzt im Verhältnis 1:5) stecken (1000 dividiert durch 5) also 200 mg ursprünglich eingesetztes Pflanzenmaterial.
Bei selbst zubereiteten Präparaten können meist nur Auszüge bis 1:1 hergestellt werden. Denn im Hausgebrauch lässt sich das Pflanzenmaterial nur als Ölauszug, Tinktur, Weinauszug, Essigauszug, Tee, Abkochung oder Mazerat herstellen und hier sind nun mal Grenzen gesetzt. Hat man die Möglichkeit das Lösungsmittel nach dem Extraktionsprozess ganz oder teilweise abzudampfen (dies geschieht beispielsweise in einem Labor oder bei industrieller Herstellung von Extrakten), lassen sich konzentriertere Extrakte ab 1:1 herstellen. Fluidextrakte (1:1 oder 2:1), Dickextrakte (2:1 bis 3:1) oder Trockenextrakte (meist ab 4:1) sind folglich Anreicherungen des Pflanzenmaterials. Dies erreicht man, indem man das Lösungsmittel nach dem Auszugsprozess abgedampft. Dies passiert unter Vakuum und bei niedrigen Temperaturen, ist also nicht durch Abkochung im Hausgebrauch möglich. Denn hier würde das Pflanzenmaterial zu sehr darunter leiden und wesentliche Wirkstoffe ebenfalls verschwinden.
Beim Trockenextrakt dampft man das ursprüngliche Lösungsmittel vollständig ab. Dadurch sind außer Alkohol auch andere ansonsten giftige Auszugsmittel wie Methanol, Isopropanol und Ammoniak möglich. Denn das Lösungsmittel ist im Produkt nicht mehr enthalten. Es lassen sich dadurch auch Spezialextrakte herstellen, die durch unterschiedliche Lösungsmittel und mehrstufige Extraktionen gewonnen werden. Dadurch gibt es sogar Extrakte, wie jener aus dem Ginkgo, den man auf mehr als 60:1 aufkonzentriert. Rechnet man sich bei einem Extrakt der mindestens 1:1 zubereitet wurde, die ursprünglich eingesetzte Pflanzenmenge aus, muss man den Ausgangswert folglich multiplizieren.
Beispiel: In 100 mg eines Trockenextraktes (DEV 6:1) stecken (100 mg x 6) also 600 mg Pflanzenmaterial.
Ohne die Kenntnis und das Umrechnen vom Drogen-Extrakt-Verhältnis (DEV) auf die tatsächliche Konzentration, kann man zwei pflanzliche Präparate nicht vergleichen. Vielen Herstellern kommt es natürlich zu Gute, dass in der Bevölkerung diese Tatsache nahezu unbekannt ist, unterscheiden sich Präparate doch teilweise um das 20-fache und mehr voneinander. Vielfach ist es nämlich rentabler, statt eines ordentlichen Produktes auf den Markt zu bringen einfach mehr in Werbung zu investieren. Der Konsument rechnet den qualitativen Unterschied - sofern er sich überhaupt erkennen lässt - in den allermeisten Fällen wohl sowieso nicht aus.
Problematisch ist, dass Nahrungsergänzungsmittel im Gegensatz zu zugelassenen pflanzlichen Arzneimitteln keine verpflichtende Angaben zum DEV enthalten müssen. Daher ist der Vergleich zwischen Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimitteln oft sehr schwierig. Denn gerade bei den Highlights aus der Pflanzenheilkunde wie Ginkgo, Johanniskraut, Mariendistel, Artischocke, Kürbis, Baldrian, Passionsblume, Lavendel, Pfefferminze, Kümmel usw. gibt es am Markt sowohl Arznei-, als auch Nahrungsergänzungsmittel. Hat man die Möglichkeit ein Arzneimittel von einer Heilpflanze zu bekommen, würden wir euch jedenfalls anraten dieses einem Nahrungsergänzungsmittel vorzuziehen.
Und dem Konsumenten wird der Vergleich mitunter noch weiter erschwert. So wird bei Nahrungsergänzungsmittel nicht die Menge, die in einer Kapsel (wie dies bei Arzneimittel gehandhabt wird), sondern die Menge die in der jeweiligen Tagesmenge enthalten ist (das können 1 oder auch mehr Kapseln sein) angegeben. Letztlich wird dem Konsumenten dadurch ein Vergleich erschwert, weil man erst vorher auf die einzelne Kapseln/Dragee zurückrechnen muss, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen.
Zusätzlich wird häufig das DEV nicht genau angegeben. Auf diese Weise wird ein Vergleich nahezu unmöglich, da es sich um einen Extrakt 1:1, 5:1 oder beispielsweise 10:1 oder mehr handeln kann. Wir würden hier für eine sehr vorsichtige Rechnung im unteren Bereich tendieren. Denn einen angereicherten, hochwertigen Extrakt würde ein Hersteller wohl auch genauer angeben. Zusätzliche Unsicherheitsfaktoren sind nicht vorhandene Informationen über die Qualität des Extraktes. Denn je nach Erntezeitpunkt/-ort, Überprüfung auf Pestizide bzw. Schwermetalle, Prüfzertifikat über das Vorhandensein bestimmter Wirkstoffe, Anbau im biologischen Landbau, Wahl des Auszugsmittel für den Extrakt oder Lagerung/Verarbeitung des Extraktes gibt es letztlich viele Informationen die letztlich eine Aussage über die Qualität erlauben würden, am Produkt aber meist fehlen.
Einige Hersteller setzen auf eine andere Methode: Statt konzentrierten Extrakten nutzen sie gemahlenes Pflanzenmaterial für ihre Kapseln und Dragees. Das bedeutet nicht zwingend, dass Pflanzenpulver im Vergleich zu Extrakten minderwertig ist. Aber für eine wirkungsvolle Dosierung muss man vom Pflanzenpulver meistens eine größere Menge verwenden. Das liegt daran, dass im Pflanzenpulver neben den aktiven Wirkstoffen auch eine Reihe von Bestandteilen wie Zellulose vorhanden sind, die keine Wirkung haben. Bei einem Extrakt hingegen werden solche überflüssigen Bestandteile in der Regel bereits entfernt. Es ist also fragwürdig, wenn Hersteller nur eine geringe Menge, beispielsweise im unteren zweistelligen Milligrammbereich, an Pflanzenpulver in ihre Produkte geben. Dabei sollte man bedenken: Bei der Zubereitung eines Tees verwendet man rund 1500 mg Pflanzenmaterial für eine Tasse. Pflanzenpulver im zweistelligen Milligramm Bereich ist folglich um zumindest das 10-fache niedriger dosiert, als wenn ich eine Tasse Tee derselben Pflanze konsumieren würde.
Der Vergleich von Tee und Tinktur ist nur bei wasserlöslichen Inhaltsstoffen (z.B. Bitterstoffe, Flavonoide, Saponine, Schleimstoffe) sinnvoll, denn Inhaltsstoffe, die sich im Alkohol besser lösen (z.B. ätherische Öle und Gerbstoffe), finden sich von vornherein eher in der Tinktur als im Tee wieder.
Bei wasserlöslichen Inhaltsstoffen lohnt sich aber folgende Gegenüberstellung: Nehmen wir an, wir machen eine Tinktur (z.B. Löwenzahn, das lässt sich aufgrund der enthaltenen wasserlöslichen Bitterstoffe gut vergleichen) im Verhältnis 1:5 und einen Tee mit 1,5 g Pflanzenmaterial (2 Teelöffel) pro Tasse. Frage: Wieviel muss ich von der Tinktur einnehmen, um die selbe Menge an pflanzlichen Inhaltsstoffen aufzunehmen?
Lösung: Die Tinktur ist im Verhältnis 1:5 angesetzt. Um auf die 1500 mg (1,5 g) Pflanzenmaterial pro Tasse Tee zu kommen (1500 mal 5) müsste man 7500 mg bzw. 7,5 g der Tinktur konsumieren! Oder wenn wir davon ausgehen, dass 30 Tropfen ungefähr 1 g entsprechen 225 Tropfen!! Mit den üblichen Dosierungen von Tinkturen zwischen 20 und 30 Tropfen pro Einnahme kommen wir hier wiederum nur auf ein Zehntel gegenüber einer Tasse Tee!
Bei wasserlöslichen Inhaltsstoffen stimmt es also nicht, dass die Tinktur automatisch stärker wirksam sei als ein Tee. Bei Heilpflanzen mit ätherischen Ölen (Thymian, Kamille usw.) und Gerbstoffen (Blutwurz, Eiche usw. mit mind. 70% Alkohol ausgezogen) relativiert sich dies allerdings dadurch, dass sich die Wirkstoffe in Alkohol mitunter besser lösen, im Tee dagegen (besonders die ätherischen Öle) nur zum Teil in das Wasser übergehen. Gerade hier machen Tinkturen Sinn.
Man sollte in der Wahl des richtigen Produktes auch andere Faktoren einfließen lassen. Denn auch die richtige Zubereitungsart kann das jeweilige Heilmittel in seiner Funktion unterstützen. So entfaltet bereits das warme Wasser eines Tees positive Effekte bei Halsschmerzen, Erkältungen und Husten. Eine bitter schmeckende Pflanze würde als Tablette mit einem Extrakt nur eingeschränkt wirken, da wesentliche Wirkungen über den bitteren Geschmack an Zunge und Gaumen ausgelöst werden. Diese wirken folglich als Tinktur oder Tee intensiver. Und der Zucker im Hustensirup wirkt an sich bereits etwas schleimlösend.
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